Samstag, 17. August 2019
Maaßen und Sarrazin gründen eigene Partei
Maaßen und Sarrazin gründen nach Ausschluss eigene Partei
17. August 2019 Egon W. Kreutzer CDU, Kirche - Religion - Dogmatismus, Medien
Es ist ein Trauerspiel.
Die Genossen aus dem Erich-Ollenhauer-und-Willy-Brandt-Haus machen es ja seit Jahren vor, den Versuch eine Liliputanerversion der stalinistischen Säuberungen auf die Beine zu stellen, indem sie Tilo Sarrazin mit Parteiausschlussverfahren und immer neuen Androhungen von Parteiausschlussverfahren überziehen, was den grantigen Sozialdemokraten aber nicht bewegt, sein Parteibuch freiwillig zurückzugeben. Sie müsste es ihm schon gewaltsam abnehmen- und sich mit der Begründung selbst jene Blöße geben, von der man hofft, es würde sie unter den potentiellen SPD-Wählern keine als solche erkennen.
Dass nun die CDU ebenfalls ihren Ausschluss-Kandidaten erkoren hat, und Hans-Georg Maaßen schassen will, macht deutlich, dass der Niedergang der innerparteilichen Demokratie inzwischen so weit fortgeschritten ist, dass nur noch mit der Formel: „Ist der Ruf erst runiniert, lebt sich’s völlig ungeniert!“, erklärt werden kann, wes Geistes Kinder sich inzwischen in der AKK & Co. KG zusammengefunden haben.
Es ist ja schon peinlich genug, wenn sich erwachsene Menschen an Glaubensfragen, wie es Ideologien nun einmal sind, aufarbeiten und sich gegenseitig zu Hackfleisch verarbeiten können. Ideologien und Glaubenslehren haben nun einmal den Vorteil der Unbeweisbarkeit und sind daher bestens geeignet, Lager zu bilden, Streit heraufzubeschwören und sich gegenseitig die Schädel einzuschlagen.
Die CDU ist aber – samt dem nach staatlichem Willen zwangsgebührenfinanzierten öffentlich rechtlichen Rundfunk – über den Streit um die rechte Lehre weit hinaus, und hat den Kampf gegen die rechte Wahrnehmung von Fakten angetreten. Was hätte es Merkel und ihren Anhang gekostet, nach Zuschaltung des Videoschiedsrichters zeitnah vor das Publikum zu treten und zu sagen: „Liebe Sachsen, liebe Chemnitzer, wir haben voreilig geurteilt, ja euch pauschal verurteilt, weil wir Hetzjagden gesehen haben, wo keine waren. Tut uns leid. Soll nicht wieder vorkommen. Wir bitten um Entschuldigung.“
Die Sache wäre nach ein paar Tagen tatsächlich aus der Welt gewesen, Maaßen wäre immer noch Chef der Verfassungsschutzbehörde, Steinmeier hätte nicht Feine-Sahne-Fischfilet promoten müssen – und die Sachsen würden sich vermutlich ein kleines bisschen besser, vielleicht sogar ein kleines bisschen verstanden fühlen.
Wäre alles ganz einfach gewesen, gäbe es da nicht jenen Führerinnenkult mit dem Anspruch göttlicher Allmacht, und vor allem Allwissenheit, der alles, was von oben kommt, von vornherein als „Gottes Ratschluss“ und „unergründlich“ aber „dem göttlichen Plane dienend“ und damit als alternativlos, außerhalb jeder denkbaren Kritik stellt.
Maaßen musste geschasst werden, weil er es wagte, der großen und weisen Führerin zu widersprechen.
Man hätte es sich an zehn Fingern abzählen können, dass einer, der es einmal gewagt hat, klar und deutlich zu widersprechen, zum Wiederholungstäter werden wird. Doch womöglich hat man in den Führungsgremien der CDU längst nicht mehr alle dafür erforderlichen Finger an der Hand, sodass die Rache eben nicht kalt, sondern so heiß wie gekocht genossen werden musste, wobei man sich nicht unmaßgeblich auch noch von der auch damals bereits vollumfänglich gescheiterten Andrea Nahles in eben diese Sackgasse treiben ließ.
Nun hat sich Maaßen nicht von alleine vom Acker gemacht, wie man dies vielleicht erhofft hatte, sondern sich stattdessen der Werte-Union angeschlossen. Einer Gruppierung innerhalb der CDU, die allerdings von der CDU selbst – wie ein fortgeschrittenes Krebsgeschwür – nur noch schmerzhaft wahrgenommen wird. Statt nun aber zum Skalpell zu greifen und die Werte-Union ganz und gar herauszuschneiden, hofft man wohl, es würde genügen, Maaßen herauszunehmen, den Rest bekäme man schon wieder unter Kontrolle.
Mag sein, dass die Überlegung so falsch nicht ist, doch der Versuch, Maaßen aus der Partei auszuschließen, löst das Problem nicht, es rückt es nur verstärkt ins Scheinwerferlicht der Öffentlichkeit – und diese Öffentlichkeit ist in den langen Jahren der Regierung Merkel sehr viel skeptischer geworden.
Stellt man Sarrazin und Maaßen nebeneinander, fallen die Übereinstimmungen auf, während die Unterschiede verblassen.
Einer davon als Kanzler, der andere als Innenminister und Vizekanzler, das wäre eine Spitzenbesetzung für die Spitze der GroKo.
Leider fehlt es den beiden in ihren Parteien am personellen Unterbau, der erforderlich wäre, um sie wenigstens eine Legislatur überstehen zu lassen.
Also müssen sie wohl gemeinsam ihre eigene Partei gründen. So abwegig finde ich das garnicht.

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Donnerstag, 25. April 2019
Flüchtlings-, Asyl, Einwanderungs-, Zuwanderungs-usw Politi9k
Flüchtlings.-, Asyl-, Einwanderungs-, Zuwanderungs- Migrationspolitik

der beste Kommentar zu der Flüchtlings.-, Asyl-, Einwanderungs-, Zuwanderungs- Migrationspolitik, beispielhaft angehängt an einem aktuellen Interview mit Herrn Riexinger, findet man unte dem folgenden Link

antides.de/was-hat-riexinger-im-sinn

Wirklich lesenswert.

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Samstag, 20. April 2019
Der Staat in Deutschland am Sterbebette
Der Staat am Sterbebette

Es geht durch die Medien: das Bundesverfassungsgericht befasst sich derzeit mit einem knappen Dutzend Verfassungsbeschwerden gegen das im Jahre 2015 eingeführte strafrechtliche Verbot sogenannter „geschäftsmässiger“ Sterbehilfe, den § 217 StGB. Schon die Formulierung „geschäftsmässig“ ist eine bewusste un vorsätzliche Irreführung der Bürgerinnen und Bürger, denn viele glauben aufgrund dieser Formulierung, es gehe um Sterbehilfe mit der Zielsetzung Einnahmeerzielung. Dies ist völlig falsch. „Geschäftsmässig“ bedeutet in diesem Zusammenhang lediglich „mit Wiederholungsabsicht“, die Absicht, Einnahmen oder Gewinn zu erzielen spielt keine Rolle.
Diese extrem unmenschliche Rechtslage in Deutschland wurde durch ein Änderungsgesetz vom 3. Dezember 2015 in das Strafgesetzbuch eingefügt und ist seit 10. Dezember in Kraft. Das Gesetz hat damals die Debatte um die Sterbehilfe, Suizidbeihilfe und Palliativmedizin zu beenden versucht, indem es von allen diskutierten Vorschlägen den restriktivsten, freiheitsfeindlichsten und obrigkeitsstaatlichsten umsetzte. Wie üblich geschah dies unter großem Moralin- und Argumentationsaufwand und natürlich mit den allerbesten Absichten. Es gab (mindestens) drei Gesetzesvorschläge mit unterschiedlich restriktiver Handhabung. Der am meisten rückwärtsgewandte, am meisten bevormundende, am wenigsten menschenfreundliche wurde Gesetz. Es war dies der Gesetzentwurf von Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD). Wie üblich folgte die SPD den Vorgaben der CDU.
Eine breite Mehrheit der Bürger hätte sich - laut zahllosen Umfragen und Untersuchungen - anders entschieden. So viel Vertrauen in die Vernunft ihrer Untertanen aber wollten die GesetzgeberInnen nicht aufbringen. Die letzte Freiheit wurde wegbefohlen. (Zitat aus: „Fischer im Recht“ ZEIT-Online). In Deutschland steht der Staat selbst am Sterbebette.
Wie unmenschlich diese Gesetzgebung sich auswirkt, zeigt sich am besten an einem praktischen Beispiel. Ein Mensch, der z. B. an einer Lungenkrankheit leidet, durch die immer weniger Sauerstoff in seine Blutbahn gelangt, weiß, dass sein Tod qualvoll sein wird. Er wird langsam ab er sicher ersticken. Eine Hilfe, die ihn von langen Qualen erlösen könnte, wird ihm in Deutschland verwehrt. Ob und wieweit die Medizin ihm helfen kann, seine Qualen zu ertragen, ist sehr zweifelhaft.
In Deutschland darf sich ein Todkranker von seinen Qualen selbst erlösen, indem er durch Nahrungsverweigerung Selbstmord begeht, er kann sich, falls noch möglich, vor einen Zug werfen, ein humaner Schritt zum selbstbestimmten Tod ist in Deutschland nicht möglich.
Abgesehen von der Unmenschlichkeit dieser Gesetzgebung stellt das Verbot der Sterbehilfe auch einen Verstoß gegen das grundgesetzlich festgeschriebene Selbstbestimmungsrecht des Menschen dar. In Deutschland darf ein Mensch nicht selbstbestimmt sterben. Wie bereits gesagt: in Deutschland steht der Stat selbst am Sterbebette.
Wie das Verfassungsgericht entscheiden wird, bleibt abzuwarten. In Nachbarstaaten mit einer demokratisch und liberal orientierten Grundeinstellung, wie Holland, Belgien, der Schweiz ist Sterbehilfe unter streng formalisierten und geprüften Voraussetzungen möglich. In einer freien Gesellschaft kommt es auf den freien Willen der Bürgerinnen und Bürger an, sollte man meinen. Aber beim Sterben entscheidet in Deutschland der Staat über uns. Warum nicht auch in Deutschland Regelungen möglich sind wie in den Nachbarstaaten, die das Selbstbestimmungsrecht eines Menschen ernst nehmen, ist nur schwer begreiflich. .

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